Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zweck und Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von kade & partner ag (nachfolgend „k&p“) für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2. Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von k&p. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen von k&p. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Gegenstand, Zustandekommen sowie Umfang und Ausführung des Auftrags

2.1. Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag massgebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und mündlich oder schriftlich zu vereinbaren.

2.2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und gemäss den internen Qualitätsstandards von k&p mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt.

2.3. K&p ist berechtigt, Mitarbeitende, sachverständige externe Berater*innen, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von k&p tätig sind (Recht zur Substitution).

3. Informationsaustausch

3.1. Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Auftrages Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftrages hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert k&p nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.

3.2. K&p kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen insbesondere auch die personenbezogenen Daten des Auftraggebers EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen durch k&p verwendet und zu diesem Zweck auch an Drittpersonen weitergegeben werden können. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. K&p stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterliegen. Dabei sind die Anforderungen des Datenschutzes durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen stets zu erfüllen.

4. Verwendungsrecht und Weitergabe fachlicher Äusserungen von k&p

4.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrags von k&p abgegebene Stellungnahmen, Berichte, Gutachten usw. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe derartiger fachlicher Äusserungen von k&p an einen Dritten bedarf der vorgängigen Zustimmung von k&p.

4.2. Die Verwendung fachlicher Äusserungen von k&p zu Werbezwecken ist ohne vorgängige Zustimmung von k&p unzulässig.

5. Zustellungen von k&p

Zustellungen von k&p gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von k&p befindlichen Kopien oder Versandlisten.

6. Beanstandungen, Haftung und höhere Gewalt

6.1. Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. K&p ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

6.2. K&p haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

6.3. Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen k&p die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat.

6.4. Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von k&p auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

6.5. Der E-Mail-Verkehr von und mit k&p erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. k&p lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.

6.6. Im Schadenfall ist die Haftung von k&p auf die Höhe eines bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.

6.7. Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.

7. Geistiges Eigentum, Lizenzen

Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von k&p im Rahmen der Abwicklung des Auftrages angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen k&p und dem Auftraggeber ausschliesslich k&p zu. Ausgenommen hiervon sind allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen.

8. Honorar und Auslagenersatz, Zahlungsbedingungen, Rückbehaltungsrecht

8.1. Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so hält sich das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar an branchenübliche Honorarsätze. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet.

8.2. Die k&p kann angemessene Vorschüsse auf Honorar und Auslagen verlangen sowie Akontorechnungen für bereits geleistete Arbeiten und Auslagen stellen.

8.3. Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

8.4. Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis ist k&p von der Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit.

8.5. Mehrere Auftraggeber haften k&p gegenüber als Solidarschuldner.

9. Beendigung des Auftrags

9.1. Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung(en), durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf bzw. Kündigung gemäss Ziffer 9.2.

9.2. Sowohl der Auftraggeber als auch k&p können das Auftragsverhältnis jederzeit kündigen. Falls der Auftrag schriftlich erteilt wurde, hat der Widerruf oder die Kündigung ebenfalls schriftlich zu erfolgen.

9.3. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle ihres Todes, der Verschollenerklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch k&p oder die zuständigen Behörden.

10. Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

Vorbehältlich längerer gesetzlicher Fristen hat k&p die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraumes, wenn k&p den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nachgekommen ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

11.2. Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist der Sitz von k&p, welche vom Auftraggeber mit der Mandatsausführung betraut wurde. K&p hat indessen auch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

12. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

K&p behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Art und Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

13. Gültigkeitsvorbehalt

Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.